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BGH, 14.11.2002 - III ZB 73/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Umdeutung in eine Rechtsbeschwerde
- Judicialis
ZPO § 575 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO (ab 1.1.2002) § 575 Abs. 1
Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als unzulässig - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main - 4 O 194/01
- OLG Frankfurt, 17.07.2002 - 1 U 70/02
- BGH, 14.11.2002 - III ZB 73/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.03.2002 - IX ZB 18/02
Postulationsfähigkeit bei Einlegung der Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 14.11.2002 - III ZB 73/02
Eine Umdeutung in eine Rechtsbeschwerde kommt nicht in Betracht, weil das Rechtsmittel nicht innerhalb der Frist des § 575 Abs. 1 ZPO durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Anwalt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02 -NJW 2002, 2181) eingelegt worden ist. - OLG Frankfurt, 17.07.2002 - 1 U 70/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Auffällige Häufung von Mängeln im …
Auszug aus BGH, 14.11.2002 - III ZB 73/02
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juli 2002 - 1 U 70/02 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen, weil gegen den die Berufung verwerfenden Beschluss nur die Rechtsbeschwerde statthaft ist (§ 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO).